Name des Unternehmens
iCons Immobilien Consulting André Dannenberg
Registrierter Firmensitz
Salinenstraße 2
D- 55543 Bad Kreuznach,
Kontaktinformationen
M: +49 157 30 33 88 55
T: +4967121541200
info@icons.immo
USt.-IdNr.
DE 3594757098
Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO:
Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Brückes 2-8, 55545 Bad Kreuznach
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Information nach §36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. iCons Immobilien Consulting André Dannenberg ist Mitglied im IVD und nimmt an einem Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann Immobilien IVD/VPB Grunderwerb und -verwaltung teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB Grunderwerb und – verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.
An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt iCons Immobilien Consulting André Dannenberg grundsätzlich nicht teil.
für unsere Maklerkunden gemäß §312d BGB i.V.m. Art. 246a §1 EGBGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen. (Stand 13 Juni.2014)
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit iCons Immobilien Consulting André Dannenberg beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages z.B. Kauf.-, Miet-.-Pachtvertrag)
Über eine Immobilie gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklerprovision.
Wird iCons Immobilien Consulting für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist diese zu intensiven Nachweis oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Diese beinhalten neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen.
Im Allgemeinauftrag erbringt iCons Immobilien Consulting allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. iCons Immobilien Consulting ist in diesem Fall zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
2. Provisionsberechnung
Die Maklerprovision kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden.
In der Regel wird sie als ein Bruchteil (Prozentsatz) des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/ Pacht berechnet. Die Maklerprovision orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit bzw. am Aufwand.
3. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages) beim Maklervertrag mit dem Verkäufer bzw. Mieter längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages erbracht.
4. Laufzeit des Maklervertrages
Der Maklervertag mit dem Verkäufer wird zunächst für 6 Monate geschlossen. Er verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn er nicht mit Monatsfrist schriftlich gekündigt wird. Maximale Laufzeit ein Jahr.
6. Geldwäschegesetz
Aufgrund der Geldwäscherichtlinien sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, bei
Kaufinteressenten und Eigentümern bzw. Verkäufern eine Legitimationsprüfung anhand
anerkannter Dokumente (z.B. Personalausweis oder Reisepass) vorzunehmen.
7. Recht zum Widerruf des Maklervertrages
Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Regelung beruht auf der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie und wird vom deutschen Gesetzgeber in dieser Form eingeführt.
Wenn Sie sich an einen Makler wenden und um ein Exposé über ein von ihm annonciertes Objekt bitten, bekommen Sie daher statt der gewünschten Informationen zunächst eine Belehrung darüber, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, so wie Sie dies beispielsweise vom online Einkaufen her kennen.
iCons Immobilien Consulting wird Ihnen jedoch vor Unterzeichnung des Kaufvertrages seine bis dato erbrachten Dienstleistungen (Exposéversand, Besichtigungstermin, Informationsbereitstellung, Beratung) nicht in Rechnung stellen! Erst wenn Sie den notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben, entsteht die Pflicht zur Zahlung der Maklercourtage.
Klingt erst einmal verwirrend, weil Sie sich gar nicht bewusst sind, bereits einen Maklervertrag abgeschlossen zu haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Maklervertrag aber bereits dann zustande, wenn Sie sich auf ein Inserat des Maklers an ihn wenden und dieser Sie auf die Provisionspflicht hingewiesen hat. Nach dem Gesetz sind wir daher verpflichtet, Sie bereits zu diesem Zeitpunkt auf Ihr Recht zum Widerruf dieses Vertrages hinzuweisen.
Durch die Bestätigung, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, gehen Sie keine Verpflichtung ein. Sie müssen auch nicht befürchten, dass in der Widerrufsbelehrung irgendwelche nachteiligen Klauseln versteckt sind. Denn den Text hierfür hat der Gesetzgeber zu Ihrem Schutz vorgegeben.
Die Regelung über das Widerrufsrecht hat jedoch zur Folge, dass wir Ihnen die Adresse des betreffenden Objekts erst nennen können, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Wenn Sie wünschen, dass wir vorab tätig werden, müssen Sie dies ausdrücklich verlangen.