Die neue degressive AfA für den Wohnungsneubau
Die neue degressive AfA für den Wohnungsneubau
Mit dem im Frühjahr 2024 in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz ist mit § 7 Abs. 5 a EStG eine neue degressive Abschreibung für Investitionen in den Wohnungsbau eingeführt worden.
Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten machen den Neubau nun auch wieder für die Kapitalanleger interessant, die primär Steuern sparen wollen.
Auf dieser Themenseite des IVD erfahren Sie, wie hoch die degressive Abschreibung ist, welche Investitionen davon profitieren und wie Sie die neuen Regelungen für Ihre Immobilienprojekte effektiv nutzen können.
https://ivd.net/bundesverband/steuerliche-vorteile-im-wohnungsbau-degressive-afa-sonderabschreibung/