Maklerkosten – das sollten Eigentümer wissen

Maklerkosten

Beim Verkauf einer Immobilie spielen die Maklerkosten eine wichtige Rolle. Eigentümer möchten wissen, wie hoch die Provision ist, wer sie bezahlt und wann sie fällig wird. Diese Seite gibt einen transparenten Überblick über Maklerkosten und gesetzliche Regelungen.

Was sind Maklerkosten?

Maklerkosten – auch Maklerprovision oder Courtage genannt – sind die Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie. Sie wird nur dann fällig, wenn der Verkauf tatsächlich erfolgreich abgeschlossen wird. Leistungen wie Beratung, Marktanalyse, Vermarktung und Besichtigungen sind bis dahin Bestandteil der Tätigkeit und kostenfrei.

Wie hoch sind die Maklerkosten?

Die Höhe der Maklerkosten richtet sich nach der Vereinbarung im Maklervertrag. Üblich ist eine prozentuale Provision bezogen auf den erzielten Kaufpreis.

Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt bei Einfamilienhäusern und Wohnungen:

  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision in der Regel hälftig

  • beide Parteien zahlen jeweils 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde

Wer zahlt die Maklerkosten beim Immobilienverkauf?

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle:

  • Geteilte Provision: Käufer und Verkäufer tragen die Kosten jeweils zur Hälfte

  • Verkäufer zahlt allein: In diesem Fall wird die Immobilie für Käufer häufig als courtagefrei angeboten

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Markt, Objekt und Zielgruppe ab.

Wann werden Maklerkosten fällig?

Maklerkosten werden erst fällig, wenn:

  • ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde

  • der Verkauf erfolgreich zustande gekommen ist

Vorher entstehen für Eigentümer in der Regel keine Maklerkosten.

Sind Maklerkosten steuerlich absetzbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Maklerkosten steuerlich relevant sein, z. B.:

  • bei vermieteten Immobilien

  • im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Eine steuerliche Beratung kann hier sinnvoll sein.

Lohnt sich ein Immobilienmakler trotz Kosten?

Ein Immobilienmakler unterstützt Eigentümer unter anderem bei:

  • realistischer Preisermittlung

  • Unterlagenbeschaffung
  • professioneller Vermarktung

  • Auswahl geeigneter Käufer

  • Koordination des Verkaufsprozesses

Ziel ist es, den Verkauf strukturiert, rechtssicher und marktgerecht abzuwickeln.

Die Höhe der Maklerkosten ist grundsätzlich Verhandlungssache und wird im Maklervertrag festgelegt.

Nein. Ohne erfolgreichen Verkauf entstehen in der Regel keine Maklerkosten.

Ja. Die Aufteilung und Höhe der Maklerkosten kann je nach Bundesland und Vereinbarung variieren.

Hier kann man zwischen gesetzlich notwendigen Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis) und den Unterlagen unterscheiden, die dem Interessenten bei der Finanzierung helfen oder einen besseren Überblick verschaffen:

Bei mir startet kein Verkauf, ohne dem Kunden sofort alle Unterlagen überreichen zu können, die er für die Bank benötigt, um die Finanzierung zu klären.
Dies sind zum Beispiel Grundrisse, eine gestempelte Wohnflächenberechnung, der amtliche Lageplan, Unterlagen zur Gebäudeversicherung, Unterlagen zu eingetragenen Rechten im Grundbuch, ggfls.Miet- und Pachtverträge und eine Übersicht der anfallenden Nebenkosten.
Bei einer Wohnung weiterhin die Teilungserklärung nebst Aufteilungsplänen und Nachträgen.

Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, wird dieser Ihnen helfen, die Unterlagen zusammenzustellen und fehlende Dokumente kostenlos für Sie beantragen.