Zustimmung zum Maklervertrag in Textform und dem Widerrufsrecht
Warum benötigt ein Immobilienmakler Ihre Zustimmung zur Textform?
Bevor ein Immobilienmakler für Sie tätig wird – zum Beispiel durch die Zusendung eines Exposés oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins – ist es gesetzlich erforderlich, einen Maklervertrag abzuschließen. Dies haben sie auch schon früher gemacht, wußten es aber oft nicht, da dieser auch mündlich geschlossen werden konnte.
Seit 2020 muss dieser Vertrag nun in Textform erfolgen. Das bedeutet: Eine E-Mail genügt – eine handschriftliche Unterschrift ist nicht notwendig.
Die Zustimmung zur Textform dient Ihrer rechtlichen Absicherung. Sie stellt sicher, dass Sie als Kunde vorab alle wichtigen Informationen über meine Tätigkeit des Maklers, insbesondere über eine mögliche Provisionspflicht, erhalten und kennen. Erst mit Ihrer Zustimmung darf ich für Sie tätig werden.
Grundsätzlich zahlen Sie aber nur eine Provision, wenn Sie die Immobilie auch kaufen. Bis zu diesem Punkt sind all meine Leistungen für Sie kostenfrei.
Ihr Widerrufsrecht: Schutz und Transparenz für Verbraucher
Wenn Sie als Verbraucher einen Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikation (z. B. online oder telefonisch) abschließen, haben Sie laut Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen – einfach in Textform.
Da Sie aber das Wissen aus dem Exposé nicht wie ein Paar Schuhe wieder zurücksenden können, würde Sie streng genommen das Exposé erst nach den 14 Tagen Widerrufsfrist erhalten, was Sie sicher nicht wünschen.
Daher können Sie ausdrücklich zustimmen, dass ich als Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit meiner Arbeit beginne (zum Beispiel durch das Versenden von Exposés oder das Organisieren von Besichtigungen).
Dieser Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht beschleunigt das ganze Verfahren (Exposéversand und/oder Besichtigung) und sichert Ihnen den Vorsprung vor anderen Kunden.
Zusammengefasst:
✅ Ihre Zustimmung zur Textform ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt beide Seiten.
✅ Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, sofern sie nicht darauf ausdrücklich auf die sofortige Leistungserbringung bestehen.
✅ Mit Ihrem Wunsch nach sofortigem Tätigwerden erkennen Sie an, dass im Erfolgsfall ein Provisionsanspruch besteht.
❗️ Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns jederzeit an – wir beraten Sie gern transparent und unverbindlich.