Sie benötigen ihn, hier gibt es ihn !

Erstellen Sie hier einen Energieausweis für Wohngebäude:

Seit 2007 besteht die Pflicht, bei einem Hausverkauf, bei der Hausvermietung oder Verpachtung einen Energieausweis vorzulegen. Die Angabe der Energieeffizienzklasse in Immobilienanzeigen ist seit dem Jahr 2014 verpflichtend. Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Wohngebäudes und bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Es gibt den Energie-Bedarfsausweis und den Energie-Verbrauchsausweis. Auf Grund der Tatsache das sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen kommen Bedarfsausweise- und Verbrauchsausweise zu verschiedenen Werten. Ab 1.1.2024 dürfen Energie-Bedarfsausweise nur noch nach der DIN 18599 erstellt werden, und nicht mehr nach der milderen DIN V 4108-6 („vereinfachter Nachweis des Wärmeschutzes“) – Letztere führt aber meist zu niedrigeren Werten im Ergebnis d.h. zu einer günstigeren Einstufung der Immobilie.

Aber welchen benötige ich denn nun ?

Bei einem Wohngebäude mit einem Baujahr vor 1977 und mit bis zu 4 Wohneinheiten benötigen Sie zwingend einen Bedarfsausweis, den sie hier erstellen lassen können

Wohngebäude nach 1977 oder mit mehr als 5 Wohneinheiten können, sofern belegbar, einen Verbrauchsausweis erstellen lassen. Je nach Nutzerverhalten kann es aber zu deutlich besseren Werten kommen, wenn sie trotzdem einen Bedarfsausweis erstellen lassen.